Unternehmen mit Fahrzeugen, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind, müssen laut Gesetz, die Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage, sowie den Fahrtenschreiber (Massenspeicher), alle 90 Tage auslesen. Auslesen bedeutet, dass die Daten heruntergeladen und auf einem Computer (oder Server) gespeichert werden.
Auslesegeräte für Fahrerkarte und Fahrtenschreiber (Tachographen):
Tacho2Safe - Manuelle Auslesung - Basis Lösung für Eigentümerfahrer und kleinere Flotten
Tacho4Safe - Halbautomatische Fernauslesung für mittlere Flottengrößen
RDU GPRS 2 - Vollautomatische Fernauslesung für mittlere und größere Flotten
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