Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1266/2009, müssen digitale Kontrollgeräte nicht mehr zwingend am Einbaustandort aktiviert werden. Die Aktivierung muss spätestens erfolgen, bevor das Fahrzeug im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 betrieben wird.
Auch muss bei der Erstkalibrierung das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges (VRN), wenn es der Werkstatt nicht bekannt ist, nicht notwendigerweise eingegeben werden.
In diesen Fällen (wenn statt Kennzeichen, nur Fragezeichen: ????????????? angezeigt werden) und nur zu diesem Zeitpunkt, kann der Fahrzeugeigentümer unter Verwendung seiner Unternehmenskarte das amtliche Kennzeichen und die Länderkennung einmalig selbst eingeben.
Unter dem folgenden Link, können Sie sich eine Videoanleitung zum Eingeben des Kennzeichens unter Verwendung der Unternehmenskarte ansehen. Im Beispiel handelt es sich um einen VDO Smart Tachograph.
Videoanleitung Kennzeichen unter Verwendung der Unternehmenskarte eingeben VDO Smart Tachograph
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